Sie können Ihr Kind telefonisch anmelden. Jugendliche ab 15 Jahren können sich auch selbst anmelden und können in der Regel auch selbst einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Um meinen Patienten eine ungestörte Therapie zu bieten, kann ich während der Sitzung nicht telefonieren. Zögern Sie bitte in diesem Fall nicht, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen, ich rufe schnellstmöglich zurück.
Vor dem Beginn einer Psychotherapie gibt es nach einem Erstgespräch weitere Termine zum Kennenlernen und zur Diagnostik (probatorische Sitzungen). Sie können aber auch für Beratungsgespräche genutzt werden.
An die probatorischen Sitzungen kann sich eine Psychotherapie anschließen. Hierfür ist ein Antrag und die Genehmigung des Kostenträgers notwendig.
Für die therapeutischen Sitzungen werden in der Regel wöchentliche Termine vereinbart. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
Insbesondere für die Eltern ist es wichtig zu wissen, dass auch sie eine wichtige Rolle in der Therapie spielen. Je jünger das Kind, desto wichtiger ist mir die Arbeit mit den Eltern: sie haben einen großen Einfluss darauf, welche Verhaltens- und Denkmuster ein Kind sich aneignet und sollen auch Veränderungen mittragen. In der Regel werden daher Therapiestunden für das Kind und Therapiestunden für Bezugspersonen beantragt.
Genauso wichtig ist mir der Austausch mit Lehrern, Erziehern und anderen wichtigen Menschen aus dem Umfeld, wenn dies Sinn macht und wenn alle einverstanden sind.
In meiner Praxis führe ich auch Gruppenpsychotherapien durch. Bei manchen Störungsbildern kann es sinnvoll sein, Einzel- und Gruppentherapiesitzungen zu kombinieren.
Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis.
Ich bitte Sie / Dich deshalb, mit mir aus Datenschutzgründen ausschließlich Kontakt über das Kontaktfeld dieser Website zur Terminabsprache aufzunehmen
Bei akuten Krisen (Selbst- und Fremdgefährdung) |
Alle Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu muss die Psychotherapie bei der entsprechenden Kasse beantragt werden und ein medizinischer Befund vom Haus- oder Kinderarzt beigefügt werden.
Wenn sie in einer privaten Kasse versichert sind, sollten sie vorab klären in welchen Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen werden. In den meisten Fällen erfolgt eine Kostenübernahme wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.